Energieausweis
Ein Energieausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) immer dann notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Er dient der Vergleichbarkeit vom energetischen Standard des Gebäudes deutschlandweit. Es wird dabei grundsätzlich zwischen einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis unterschieden. Beim Verbrauchsausweis werden u.a. die Energieverbräuche der letzten drei Jahre hinzugezogen und eventuelle längere Nichtnutzungszeiträume berücksichtigt. Im Bedarfsausweis hingegen werden die Eckdaten vom Gebäude erfasst und durch Berechnungen der Energiebedarf ermittelt. In der Regel sind Bedarfsausweise vergleichbarer, da sie den Faktor Nutzungsverhalten der Bewohner herausnimmt.
Bei den meisten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit der Art des Energieausweises, wobei der Verbrauchsausweis in der Regel günstiger ist und schneller zu erstellen. Drei Ausnahmen erfordern jedoch einen Bedarfsausweis:
- Neubau
- Gebäude mit genehmigten Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 4 Wohneinheiten
- Gebäude nach energetischen Modernisierungen
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Personen nach GEG § 88 ausgestellt werden. Durch mein Studium zum Dipl-Ing (BA) für Versorgungs- und Umwelttechnik und meiner Weiterbildung zum Energieberater erfülle ich diese Anforderungen. Ich freue mich, wenn Sie mich hierzu kontaktieren!